INFOS UND PERSÖNLICHE INTERAKTIVE CHECKLISTE
WICHTIGE UTENSILIEN
- Papier
- Folie
- Luftpolsterfolie
- Säcke
- Klebeband
- Kartons, Kisten
- Klebeetiketten
- Gurte
- Markierstift wasserfest
VOR DEM EINLADEN
- Gegenstände säubern
- Batterien entnehmen
- Beschriftung / Nummerierung der Lagerartikel
- Inventarliste anfertigen
- Füllmaterial in Kartons verwenden
- Schwere Kartons nach unten
- Kanten und Ecken schützen
- Schubladen sichern
- Türen versprerren, Schlüssel beschriften
- Glastüren etc. sichern
- Fahrzeug nicht überladen
- Vorsichtig fahren
- Scheinwerfer richtig einstellen
- Auf saubere Scheiben und Spiegel achten
EINLAGERUNG IM CONTAINER
- Seltene Gegenstände nach hinten
- Kleine, schwere Gegenstände auf Teppiche stellen
- Im Container einen Weg freihalten
- Eingangsbereich nicht blockieren
- Abgetaute Kühlgeräte offen halten
VERTRAGSABSCHLUSS
Auf Grund der Vertragsbedingungen, (AGB vom 01.11.2015, welche wir Ihnen auf Anfrage zusenden), die ich (wir) gelesen und akzeptiert habe(n), und welche einen fixen Bestandteil dieser Vereinbarung darstellen, miete ich besichtigte(s) Lagercontainer (in weiterer Folge LC abgekürzt) vom o.g. zu folgenden Bedingungen:
Die Kopie eines Personaldokumentes bzw. ein aktueller Firmenbuchauszug wird dem Vertrag beigelegt. Der Mieter ist verpflichtet, allfällige Adressenänderungen mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu geben, sonst gelten rechtsgeschäftliche Erklärungen des Vermieters an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift als zugegangen.
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigung ist von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum 31. des laufenden Monats möglich. Sobald der Mieter mit der Bezahlung von Forderungen aus und/oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag mehr als 60 Tage ganz oder zum Teil in Verzug ist, endet der Mietvertrag stets ohne Erfordernis einer Kündigung. Für verspäteten Zahlungseingang wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 13,90 verrechnet.
Eine Kaution in der Höhe von drei Brutto- Monatspauschalen ist bei Vertragsabschluss vor Beginn der Vertragslaufzeit zu entrichten. Wird die Kaution nicht zeitgerecht bezahlt, so gilt der Vertragsnehmer als in Verzug befindlich und hat bis zur Deponierung der Kaution kein Anrecht auf Nutzung eines LC oder deren ½ (winter- und wasserfeste Stahlcontainer, ca. 33m²).
Pos. 1) Monatliche Mietpauschale für kompletten LC:
EUR 180,– zzgl. MwSt
(Mieter erhält eigenen Schlüssel, für Einfahrt – somit Zugangsmöglichkeit jederzeit). Der Mieter haftet für den übernommenen Schlüssel. Wenn dieser nicht retourniert wird, so wird auf Rechnung und Kosten des Mieters ein neuer Schlüssel angefertigt.
Pos. 2) Monatliche Mietpauschale für Anmietung 50% der Fläche:
EUR 90,– zzgl. MwSt
(Hälften sind jeweils durch ein Gitter getrennt, Zugang erfolgt nur durch Beisein des Vermieters oder einer bevollmächtigten Vertretung)
Pos. 3) Elektrischer Türöffner für Schiebetor:
Einmalige Kaution EUR 100,– zzgl. MwSt
Eigener Kostenanteil EUR 20,– zzgl. MwSt
Pos. 4) Zugang zur Videoüberwachung mittels Webportal über eigenen Login und Passwort:
Monatlich EUR 10,– zzgl. MwSt
Der Mieter hat den LC vor Vertragsabschluss besichtigt und die Lager- und Sicherheitsbedingungen als mängelfrei und geeignet für die geplante Einlagerung befunden. Der Mieter haftet für alle Schäden, (im Container und auf dem Gelände), welche er verursacht.
Haftung/Pfandrecht:
Der Mieter anerkennt, dass der Vermieter, für wie auch immer geartete Schäden an den eingelagerten Waren/Gegenständen, unabhängig davon, ob diese durch einen anderen Mieter, den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen, oder durch andere Umstände, etc. verursacht werden, nur bei Vorliegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns die Haftung übernimmt und dass ein angemessener Versicherungsschutz und die Art der Einlagerung in der alleinigen Verantwortung des Mieters liegt. Zur Besicherung von Vermieterforderungen verpfändet der Mieter die eingelagerten Waren/Gegenstände gem. AGB 6.4.
Versicherungspflicht/-schutz:
Der Mieter anerkennt, dass der Vermieter keine konkrete Kenntnis über den Umfang und die Art der durch den Mieter eingelagerten Gegenstände / Waren besitzt und dass der Abteilinhalt nicht durch den Vermieter versichert ist. Die Lagerung erfolgt auf alleiniges Risiko des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich daher den Abteilinhalt angemessen zu versichern und schließt mit diesem Vertrag zumindest eine Basisversicherung ab.